Bei Rückbauarbeiten in und an Gebäuden ist es fast unvermeidlich mit Schadstoffen in Berührung zu kommen. Da dieser Umgang nicht vermieden werden kann, muss gerade bei der Vielzahl an Gefahrstoffen und derer teilweise krebserzeugenden und erbgutverändernden Wirkungen größtes Augenmerk auf die sach- und fachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten gelegt werden. Unser Betrieb ist Gewerberechtlich und Berufsgenossenschaftlich zugelassen. Wir führen fachgerechte Schadstoffsanierungen aller Art entsprechend den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 , TRGS 551, BGR 128 etc.) durch.
Asbestsanierungen nach TRGS 519 Unser laufend geschultes Personal führt auch folgende Arbeiten aus:
Rückbau von Asbestzementplatten oder Asbestzement-Formteilen – Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen aller Art (schwachgebundene Asbestplatten, Asbestschnüre, asbesthaltige Flanschdichtungen, Spritzasbest)
Schadstoffsanierungen nach BGR 128 wir sind Ihr Ansprechpartner bei
Räumung von Brandschäden – Arbeiten im kontaminierten Bereich, wie beispielsweise bei Altlasten aus der chemischen Industrie oder dem Deponiebau
PCB, PAK und PCP nach TRGS 524 und 551 sowie BGR 128: Deren Beseitigung stellt für uns kein Problem dar. Durch den Einsatz modernster Geräte arbeiten wir sicher, effizient und garantieren Ihnen ein optimales Preis-Leistungsverhältnis. Unser Fachpersonal wird regelmäßig geschult und ist auf dem neusten Stand der Technik.
KMF Sanierung nach TRGS 521 Der Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt durch Immissionen steht dabei nicht im Konflikt mit der Wirtschaftlichkeit.