Fehlen wichtige Zu- und Ausgänge zu einem Gebäude? Sind die normalen Eingänge des Gebäudes aufgrund der baustelle nicht begehbar? Wir bieten Ihnen individuelle abgestimmte Flucht- und Treppentürme an. Treppentürme schaffen den Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen. Sie werden ab einer Aufstiegshöhe von 5 m sowie alle 50 m (gemessen am Gebäudeumfang) errichtet.
Leiteraufstiege hingegen werden in der Regel als Höhenzugangsvariante in das Gerüst integriert. Gemäß der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 (Teil 1) sind Leiteraufstiege allerdings nur noch bei der Einrüstung von Einfamilienhäusern und bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig.